Wie die Presse berichtet plant die Regierung eine bereits einmal aufgeschobene Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG). Damit soll dem derzeit bestehenden „ewigen“ Rücktrittsrecht bei (auch bei bereits erfüllten) Lebensversicherungen ein Riegel vorgeschoben werden. In den Genuss dieses unbeschränkten Rücktrittsrechtes gelangt der Versicherungsnehmer nach der derzeitigen höchstgerichtlichen Rechtssprechung dann, wenn er von der Versicherung bei Abschluss des Vertrages nicht oder nicht korrekt über das Rücktrittsrecht aufgeklärt wurde, was laut Peter Kolba von der Liste Pilz rund die Hälfte der 10 Millionen Verträge betrifft.
Der Vorteil des Rücktritts gegenüber dem Rückkauf besteht darin, dass nicht nur der wesentlich geringere Rückkaufswert ausbezahlt wird, sondern die einbezahlten Prämien plus 4% Zinsen ab Zahlung ohne Abzug für Kosten (z.B. Provisionen) refundiert werden müssen. Auch das Kursrisiko bei fondsgebundenen Lebensversicherungen trägt derzeit der Versicherer, was durch die geplante Novellierung ebenfalls geändert werden soll.
Bereits im September 2017 sollte das VersVG über Initiativantrag von ÖVP und SPÖ entsprechend angepasst werden, das wurde nach Kritik der damaligen Opposition jedoch wieder verworfen. Sollte der nunmehrige Entwurf beschlossen werden, würde dieser am 30.4.2018 in Kraft treten. Der Rücktritt für Verträge die bereits erfülltt worden sind, würde nur mehr binnen eines Monats ab Rückkauf beziehungsweise Auszahlung möglich sein. Das hieße, der Rücktritt müsse bis 30.4.2018 erklärt werden. Als weiterer positiver Nebeneffekt für die Versicherer soll der Versicherungsnehmer in Zukunft das Veranlagungsrisiko für fondsgebundene Lebensversicherungen tragen, indem er Kursverluste selbst trägt.
Auch wenn fraglich ist, ob die geplante Neufassung des VersVG im aufgezeigten Sinne einer Gesetzesüberprüfung standhält, sollte die Performance seines Lebensversicherungsvertrages betrachtet und überlegt werden, ob nicht ein Rücktritt von einem bereits erfüllten Vertrag (wegen Kündigung oder Auszahlung) sinnvoll wäre. (DS)