Das Honorar
„Was nichts kostet, ist nichts wert.“
In Österreich gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten. Trotzdem ist es für den Laien oft nicht leicht durchschaubar, wie der Anwalt sein Honorar berechnet.
Kostentransparenz ist jedoch Grundlage für eine beiderseits zufriedenstellende Zusammenarbeit. Scheuen Sie sich nicht, sich eine Kostenschätzung erstellen zu lassen.
Tarifhonorar
Die Kosten nach „Tarif“ abzurechnen bietet sich bei der Prozessführung an, da auch der vom Gericht festgesetzte Kostenersatz nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) bestimmt wird.
Auch bei nicht streitigen Causen wird das Honorar zumeist nach Tarif bestimmt, da auch Versicherungen das Honorar des Anwalts nach dem RATG bzw den AHK (Allgemeine Honorar-Kriterien) berechnen.
Für Leistungen im Zusammenhang mit Vertragsangelegenheiten bietet das NTG (Notariatstarifgesetz) eine gesetzliche Grundlage für eine transparente Abrechnung.
Pauschalhonorar
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars bietet sich bei einem gut kalkulierbarem Leistungsaufwand an. Oftmals wird dies bei der Erstellung von Verträgen und den damit verbundenen Nebentätigkeiten der Fall sein. Anhand eines tarifmäßig erstellten Kostenvoranschlags wird ein für beide Seiten faires Honorar vereinbart.
Zeithonorar
Beim Zeithonorar wird die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit vereinbart. Die Höhe des Honorarsatzes ist dabei unterschiedlich hoch und hängt davon ab, welche Leistungen von welchem Mitarbeiter übernommen werden.
Dabei sind genaue Aufzeichnungen zu führen, welche Art von Leistung in welchem Ausmaß getätigt worden sind. Ob der geringeren Transparenz und des verhältnismäßig hohen Aufwands wird das Zeithonorar-Modell von mir nicht präferiert und lediglich über ausdrücklichen Wunsch angeboten.