Niederösterreichischer Rechtsanwalt verschickt massenhaft Abmahnschreiben an Webseiten-Betreiber!
Seit Juli 2022 sehen sich viele Unternehmer und Unternehmerinnen mit einem Abmahnschreiben eines niederösterreichischen Rechtsanwalts konfrontiert. Darin fordert er im Auftrag und Namen seiner Mandantin unter anderem Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten von insgesamt 190,- EUR.
Der Rechtsanwalt begründet das damit, dass ein Webseitenbetreiber, der Google-Fonts auf seiner Webseite verwendet, die IP-Adresse seiner Mandantin an Google weiterleitet. Dadurch fühlt sich die Dame offenbar so beeinträchtigt, dass ihr Rechtsanwalt Schadenersatz und Unterlassung fordert. Außerdem hätte seine Mandantin Anspruch auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO.
Der Rechtsanwalt bietet jedoch an, gegen die Zahlung von 190,- EUR auf die Einleitung eines Verfahrens vor der Datenschutzbehörde zu verzichten. Die Rechtslage ist allerdings nicht so klar, wie es der Rechtsanwalt versucht, darzustellen.
Vor allem der Schadenersatzanspruch ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt! Dazu liegt auch noch keine Rechtssprechung in Österreich vor. Ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen liegt derzeit beim EuGH.
Mittlerweile hat sich auch die Datenschutzbehörde mit dem Thema befasst. Sie rät dazu, den Auskunftsanspruch jedenfalls behandeln, und entweder Auskunft über die erhobenen Daten (zB IP-Adresse in den Logfiles) geben oder eine Negativauskunft.
Überprüfen Sie auch, ob Ihre Webseite Google Fonts verwendet und speichern Sie ansonsten die Google Fonts lokal auf Ihrem Server. Optional gibt es auch die Möglichkeit, schon vor Aufbau der Webseite unter Verwendung der dynamischen Version von Google Fonts eine Einwilligung des Webseitenbesuchers einzuholen – etwa mittels eines Consent-Tools.
Nehmen Sie die im Mahnschreiben gestellte Frist unbedingt ernst und reagieren Sie rechtzeitig darauf. Gerne bin ich Ihnen bei er Beantwortung des Mahnschreibens behilflich. Ich prüfe auch für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein weiteres Verfahren übernimmt. Bei einigen Rechtsschutzversicherung konnte ich bereits positive Deckungszusagen einholen.