Erbrecht und Vermögensnachfolge
Weil es um mehr geht als nur ums Erben.
Ihr Leben ist geprägt von Beziehungen, Erinnerungen und Vermögenswerten. Die Art und Weise, wie Ihr Vermächtnis nach Ihrem Ableben geregelt wird, verdient sorgfältige Planung – nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Angehörigen. Mit einer durchdachten Nachlassplanung schaffen Sie Klarheit und vermeiden Konflikte. Gemeinsam erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, damit Ihr Wille zählt und Ihr Vermögen bestmöglich geschützt ist.
Warum ist Nachlassplanung wichtig?
Ein geordnetes Erbe sorgt nicht nur für Gerechtigkeit, sondern bewahrt Ihre Liebsten vor Streit und Unsicherheit. Ohne klare Regelungen greift die gesetzliche Erbfolge – und diese entspricht nicht immer Ihren persönlichen Vorstellungen. Möchten Sie, dass Ihr Lebenswerk so weitergegeben wird, wie Sie es sich wünschen? Dann lohnt es sich, frühzeitig einen Plan zu erstellen.
Unsere Leistungen in der Nachlassplanung
Mit unserer Unterstützung gehen Sie auf Nummer sicher.
Wir bieten Ihnen:
Beratung zur Testamentserstellung
Schaffen Sie Klarheit über Ihre Wünsche und gestalten Sie Ihr Testament rechtssicher.
Ermittlung des Pflichtteils
Ob Sie selbst Ansprüche haben oder als Erblasser planen – wir berechnen rechtlich korrekt, was zusteht.
Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
Bei Auseinandersetzungen mit Miterben oder Pflichtteilsberechtigten sind wir an Ihrer Seite.
Ausarbeitung von Erbteilungsübereinkommen
Gemeinsam finden wir faire und nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten.
Schutz vor Risiken durch überschuldete Nachlässe
Lassen Sie sich zu Haftungsfragen umfassend beraten.

Testament-Erstellung
Gestalten Sie Ihre Zukunft selbst – auch über Ihr Leben hinaus.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen zu verteilen. Das handschriftliche Testament mag eine Option sein, doch birgt es das Risiko von Formfehlern, die es unwirksam machen können. Mit unserer Unterstützung erstellen Sie ein rechtssicheres Testament, das Ihre Wünsche garantiert.
Gut zu wissen:
- Gesetzliche Erbfolge tritt ohne Testament automatisch in Kraft.
- Ihr Testament sollte eindeutig und klar formuliert sein.
- Pflichtteilsberechtigte haben in jedem Fall Ansprüche.
Lesen Sie noch weitere wichtige Informationen zum Erstellen von Testamenten.
Pflichtteil im Erbrecht
Auch ohne Testament gibt es Rechte, die nicht umgangen werden können.
Der Pflichtteil schützt bestimmte Angehörige, indem ihnen ein gesetzlich festgelegter Anteil Ihres Nachlasses zusteht – unabhängig von Ihren testamentarischen Verfügungen. Wir helfen Ihnen, den Pflichtteil korrekt zu berechnen, und zeigen Ihnen, welche Spielräume Ihnen bleiben, um Ihren Nachlass zu gestalten.
Bei Streitigkeiten unterstützen wir sowohl Erben als auch Pflichtteilsberechtigte mit umfassender Beratung und rechtlicher Vertretung und begleiten Sie sicher durch das Nachlassverfahren.
Lesen Sie noch weitere wichtige Informationen zum Pflichtteil im Erbrecht.

Häufige Herausforderungen in der Nachlassplanung
Überschuldeter Nachlass
Wenn Schulden die Vermögenswerte übersteigen, ist besondere Vorsicht geboten. Mit einer bedingten Erbantrittserklärung vermeiden Sie Haftungsrisiken.
Verzögerte Pflichtteilszahlungen
Wir verhandeln mit den Pflichtteilsberechtigten, um Zahlungsfristen zu verlängern und Streitigkeiten zu vermeiden.
Umgang mit Schenkungen zu Lebzeiten
Schenkungen können Einfluss auf Pflichtteilsansprüche haben. Wir prüfen Ihre Situation und sichern Ihre Rechte.
Ihre Vorteile mit uns
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch! Wir unterstützen Sie in jeder Phase der Nachlassplanung – von der ersten Idee bis zur Umsetzung.
Erfahrung
Jahrzehntelange Expertise im Erbrecht.
Individualität
Maßgeschneiderte Lösungen für jede Familiensituation.
Sicherheit
Rechtlich fundierte Beratung, die Ihnen und Ihren Angehörigen Ruhe gibt.
Häufige Fragen (FAQ)
Haben Sie Fragen zur Nachlassplanung oder zu wichtigen rechtlichen Aspekten?
Unsere FAQ-Section gibt Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Erbe, Testament und Nachlassregelung. Sollten Sie Ihre Frage hier nicht finden, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge einer Person nach ihrem Tod. Es umfasst die gesetzlichen Bestimmungen, die Rechte und Pflichten der Erben sowie die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Erbrechts an, einschließlich Testamentsgestaltung, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Ein Testament muss eigenhändig (handschriftlich) geschrieben, datiert und unterschrieben sein, um rechtsgültig zu sein. Alternativ kann ein Testament auch mit dem Computer geschrieben werden. Dann müssen jedoch Zeugen ebenfalls unterschreiben und es bedarf eines eigenhändigen (handschriftlichen) Zusatzes. Wir beraten Sie zu den formalen Anforderungen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil des Erbes, der nahen Angehörigen wie Ehegatten und Kindern zusteht. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch kann nur unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.
Wenn Sie Ihren Pflichtteil einfordern möchten, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung des Pflichtteils, der Geltendmachung gegenüber den Erben und gegebenenfalls der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ein Legat, auch Vermächtnis genannt, ist eine testamentarische Verfügung, durch die der Erblasser einer bestimmten Person (dem Legatar oder Vermächtnisnehmer) einen bestimmten Vermögensgegenstand oder Geldbetrag zuwendet, ohne dass diese Person Erbe wird.
Das Pflegevermächtnis ist ein spezifisches Vermächtnis im österreichischen Erbrecht, das Personen berücksichtigt, die den Erblasser in den letzten Jahren vor seinem Tod gepflegt haben. Es dient dazu, die Pflegeleistung finanziell zu honorieren, auch wenn die pflegende Person nicht zu den gesetzlichen Erben gehört oder im Testament nicht bedacht wurde. Die Person muss den Erblasser in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate lang in erheblichem Umfang gepflegt haben. Es muss eine persönliche Beziehung zwischen dem Erblasser und der pflegenden Person bestanden haben. Anspruch auf ein Pflegevermächtnis haben insbesondere nahe Verwandte. Auch andere Personen, die in einem Naheverhältnis zum Erblasser standen, können berechtigt sein, sofern sie die Pflegeleistung erbracht haben. Die Höhe des Pflegevermächtnisses ist abhängig vom Umfang und der Dauer der erbrachten Pflegeleistungen. Die genaue Höhe kann im Streitfall vom Gericht festgelegt werden.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Alle Entscheidungen über den Nachlass müssen einvernehmlich getroffen werden. Wir helfen Ihnen, Konflikte zu vermeiden und eine gerechte Aufteilung zu erreichen.
Eine Enterbung ist möglich, wenn der Erblasser dies in einem Testament festlegt und bestimmte schwerwiegende Gründe vorliegen. Betroffene Pflichtteilsberechtigte können dennoch ihren Pflichtteil einfordern, außer es liegen auch Gründe für den Entzug des Pflichtteils vor.
Ein Testament kann angefochten werden, wenn Zweifel an seiner Echtheit, an der Testierfähigkeit des Erblassers oder an der freien Willensbildung bestehen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie in einem Anfechtungsverfahren.
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass das Vermögen nach den gesetzlichen Bestimmungen unter den nächsten Verwandten aufgeteilt wird. Wir beraten Sie zur gesetzlichen Erbfolge und den möglichen Ansprüchen.
In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer, jedoch können andere Steuern und Gebühren, wie etwa Grunderwerbsteuer und Gebühren für die Grundbucheintragung, anfallen. Wir informieren Sie über alle relevanten steuerlichen Aspekte.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Webseite erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Mehr als 500 zufriedene Mandantinnen und Mandanten
Wir packen das gemeinsam an.
Mit der Erfahrung von über 10 Jahren und mehr als 500 zufriedenen Klientinnen und Klienten finden wir auch für Sie die optimale Lösung.