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Der Pflichtteil im Erbrecht

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein schwerer Einschnitt – emotional und oft auch organisatorisch. Gerade in dieser schwierigen Zeit stellen sich viele rechtliche Fragen, die geklärt werden müssen. Besonders dann, wenn es um den Pflichtteil des Erbes geht, kann Unsicherheit entstehen: Wer hat Anspruch? Wie wird er berechnet? Und was tun, wenn es Unstimmigkeiten gibt? Mit einer klaren rechtlichen Grundlage können Konflikte vermieden und Ihre Ansprüche gesichert werden.

Wann Ihnen ein Pflichtteil des Erbes zusteht

Für niemanden ist es leicht, wenn ein Todes- und damit ein Erbfall eintritt. Diese Zeit fordert nicht nur emotional, sondern kann insgesamt sehr belastend sein. Viele Dinge müssen nun beachtet, eingereicht und abgewickelt werden. Ist ein Testament vorhanden ist der Erbfall oft einfacher zu regeln. Doch unabhängig davon stehen bestimmten Personen auch Pflichtteile des Erbes zu. Aber was ist der „Pflichtteil“? Und wie hoch fällt er aus?

Was ist der „Pflichtteil“ im Erbrecht?

Der Pflichtteil ist im österreichischen Erbrecht der Anteil des Erbes, der einem gewissen Personenkreis um den Verstorbenen gesetzlich zusteht. Und das unabhängig davon, ob die Erbfolge durch ein Testament geregelt wurde oder eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt.

Konkret haben die direkten Nachkommen (Kinder) sowie der Ehepartner bzw. eingetragene Partner Anspruch auf den Pflichtteil. Selbst, wenn der Verstorbene einen anderen Erben in seinem Testament genannt hat, steht den nächsten Verwandten der Pflichtteil zu.

Wie hoch fällt der Pflichtteil aus?

Die Höhe des Pflichtteils fällt bei jedem Erbfall unterschiedlich aus. Grundsätzlich ergibt sich der Pflichtteil aus der Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Jedoch muss zuvor der tatsächliche Wert der Verlassenschaft feststehen, damit der Pflichtteil berechnet werden kann. Sprich: Auch Schulden, Schenkungen, Verfahrenskosten, etc. müssen zuerst abgezogen werden.

Von der gesetzlichen Erbfolge her steht dem Ehepartner ein Drittel des Nachlasses zu, den Kindern zwei Drittel. Der Pflichtteil ist die Hälfte davon – quasi ein Sechstel des Nachlasses für den Ehepartner und zwei Sechstel für die Kinder. Gibt es keinen Ehepartner, erhalten die Kinder die gesamte Verlassenschaft – und umgekehrt. Auch hier gilt wiederum die Hälfte als Pflichtteil, die Ehepartnern oder Kindern in jedem Fall zusteht.

Wir schätzen die Höhe Ihres Pflichtteils für Sie ein!

office@kanzlei-schoengrundner.at | +43 316 / 37 000 3

Wir berechnen Ihre Ansprüche im Erbfall!

Der Pflichtteil ist im österreichischen Erbrecht zwar festgelegt, jedoch ist er im individuellen Fall oft schwer zu berechnen. Meistens geschahen zu Lebzeiten bereits Schenkungen oder Vereinbarungen, die Einfluss auf den Nachlass und damit auch auf den Pflichtteil haben. Das kann die Situation rasch unübersichtlich machen und im schlimmsten Fall auch zum Streit untereinander führen.

Darum empfehlen wir Ihnen, uns zeitnah zu kontaktieren – wir unterstützen Sie in dieser emotional fordernden Zeit und sorgen dafür, dass sie reibungslos und für alle zufriedenstellend vorüber geht. Wir berechnen den Ihnen zustehenden Pflichtteil und vertreten Sie in Rechtsfragen rund ums Erbe.

Auch, wenn Sie sich im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens übergangen fühlen und Ihre Ansprüche auf den Pflichtteil des Erbes genauer überprüfen lassen wollen, stehen wir Ihnen zur Seite.

Häufige Fragen (FAQ)

Haben Sie Fragen zur Nachlassplanung oder zu wichtigen rechtlichen Aspekten?

Unsere FAQ-Section gibt Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Erbe, Testament und Nachlassregelung. Sollten Sie Ihre Frage hier nicht finden, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!

01Was ist Erbrecht?

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge einer Person nach ihrem Tod. Es umfasst die gesetzlichen Bestimmungen, die Rechte und Pflichten der Erben sowie die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.

02Welche Dienstleistungen bieten Sie im Bereich Erbrecht an?

Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Erbrechts an, einschließlich Testamentsgestaltung, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

03Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament?

Ein Testament muss eigenhändig (handschriftlich) geschrieben, datiert und unterschrieben sein, um rechtsgültig zu sein. Alternativ kann ein Testament auch mit dem Computer geschrieben werden. Dann müssen jedoch Zeugen ebenfalls unterschreiben und es bedarf eines eigenhändigen (handschriftlichen) Zusatzes. Wir beraten Sie zu den formalen Anforderungen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.

04Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil des Erbes, der nahen Angehörigen wie Ehegatten und Kindern zusteht. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch kann nur unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.

05Wie kann ich meinen Pflichtteil einfordern?

Wenn Sie Ihren Pflichtteil einfordern möchten, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung des Pflichtteils, der Geltendmachung gegenüber den Erben und gegebenenfalls der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

06Was ist ein Legat/Vermächtnis?

Ein Legat, auch Vermächtnis genannt, ist eine testamentarische Verfügung, durch die der Erblasser einer bestimmten Person (dem Legatar oder Vermächtnisnehmer) einen bestimmten Vermögensgegenstand oder Geldbetrag zuwendet, ohne dass diese Person Erbe wird.

07Was ist das Pflegevermächtnis?

Das Pflegevermächtnis ist ein spezifisches Vermächtnis im österreichischen Erbrecht, das Personen berücksichtigt, die den Erblasser in den letzten Jahren vor seinem Tod gepflegt haben. Es dient dazu, die Pflegeleistung finanziell zu honorieren, auch wenn die pflegende Person nicht zu den gesetzlichen Erben gehört oder im Testament nicht bedacht wurde. Die Person muss den Erblasser in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate lang in erheblichem Umfang gepflegt haben. Es muss eine persönliche Beziehung zwischen dem Erblasser und der pflegenden Person bestanden haben. Anspruch auf ein Pflegevermächtnis haben insbesondere nahe Verwandte. Auch andere Personen, die in einem Naheverhältnis zum Erblasser standen, können berechtigt sein, sofern sie die Pflegeleistung erbracht haben. Die Höhe des Pflegevermächtnisses ist abhängig vom Umfang und der Dauer der erbrachten Pflegeleistungen. Die genaue Höhe kann im Streitfall vom Gericht festgelegt werden.

08Was muss ich bei einer Erbengemeinschaft beachten?

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Alle Entscheidungen über den Nachlass müssen einvernehmlich getroffen werden. Wir helfen Ihnen, Konflikte zu vermeiden und eine gerechte Aufteilung zu erreichen.

09Kann ich enterbt werden und was sind die Folgen?

Eine Enterbung ist möglich, wenn der Erblasser dies in einem Testament festlegt und bestimmte schwerwiegende Gründe vorliegen. Betroffene Pflichtteilsberechtigte können dennoch ihren Pflichtteil einfordern, außer es liegen auch Gründe für den Entzug des Pflichtteils vor.

10Wie wird ein Testament angefochten?

Ein Testament kann angefochten werden, wenn Zweifel an seiner Echtheit, an der Testierfähigkeit des Erblassers oder an der freien Willensbildung bestehen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie in einem Anfechtungsverfahren.

11Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass das Vermögen nach den gesetzlichen Bestimmungen unter den nächsten Verwandten aufgeteilt wird. Wir beraten Sie zur gesetzlichen Erbfolge und den möglichen Ansprüchen.

12Welche Steuern fallen bei einer Erbschaft an?

In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer, jedoch können andere Steuern und Gebühren, wie etwa Grunderwerbsteuer und Gebühren für die Grundbucheintragung, anfallen. Wir informieren Sie über alle relevanten steuerlichen Aspekte.

13Wie kann ich einen Beratungstermin vereinbaren?

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Webseite erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

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