Die Testament-Erstellung
Ein Testament ist weit mehr als nur ein Dokument – es ist eine Möglichkeit, die Zukunft Ihrer Liebsten aktiv mitzugestalten. Indem Sie Ihren letzten Willen klar und rechtssicher festhalten, sorgen Sie dafür, dass Ihr Vermögen in die richtigen Hände gelangt und mögliche Streitigkeiten vermieden werden. Ob es um die gerechte Aufteilung von Eigentum geht oder um die Absicherung nahestehender Personen: Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit und Sicherheit für Ihre Angehörigen.
Darum lohnt es sich, ein Testament zu machen
Im Laufe seines Lebens erlangt fast jeder von uns ein gewisses Vermögen. Sei es in Form von Geld, Immobilien oder anderen Wertanlagen. Doch was passiert mit unserem Eigentum, wenn wir sterben? Viele Menschen nutzen bereits zu Lebzeiten die Möglichkeit eines Testaments, um ihr Erbe gerecht unter ihren Nachkommen aufzuteilen.
Wir erklären Ihnen wieso es sinnvoll ist ein Testament einzurichten und wie Sie dafür sorgen, dass jeder das bekommt, was ihm zusteht.
Was ist ein Testament?
Ein Testament ist eine Verschriftlichung des letzten Willens einer Person im Fall ihres Todes. Zwar kann man ein Testament theoretisch auch allein aufsetzen, jedoch können so leichter Formfehler passieren. Im schlimmsten Fall wird das Testament deshalb nicht anerkannt, was natürlich nicht im Sinne des Testamentserstellers ist. Deshalb empfehlen wir immer eine Rechtsberatung vor der Erstellung Ihres Testaments.
In einem Testament können Sie Ihren Nachlass selbstbestimmt regeln und Personen mit einem Erbe bedenken bzw. vom Erbe ausschließen. Sie können z.B. auch persönliche Gegenstände an bestimmte Personen vermachen oder Anordnungen für die Zeit nach Ihrem Ableben hinterlassen.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft (Ehepartner, Kinder, ggf. Enkelkinder). Bedenken Sie, dass ein Testament nicht das Pflichtteilsrecht außer Kraft setzt. Es kann unter Umständen aber darauf Einfluss nehmen.
Brauche ich ein Testament?
In Österreich gibt es keine Testamentspflicht. Es kann allerdings sinnvoll sein, ein Testament aufzusetzen wenn Sie z.B. einen Familienbetrieb führen, der vererbt werden soll, große Vermögenswerte aufzuteilen haben, Liegenschaften besitzen oder Personen mit einem Erbe bedenken wollen, die nicht in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden.
Ohne Testament kann es unter Umständen zu Streitigkeiten innerhalb der Familie kommen – leider ein nicht selten eintretendes Szenario. Deshalb kann das Aufsetzen eines Testaments sowohl für Ihren Nachlass als auch für Ihre Nachkommen die richtige Wahl sein, um Ihre Verlassenschaft zu regeln.
Macht ein Testament für Sie Sinn? Wir beraten Sie gerne!
Wie erstelle ich ein Testament?
Am besten setzen Sie sich vor der Erstellung Ihres Testaments mit uns in Verbindung. Je größer Ihre Vermögenswerte und je komplexer Ihre Familienverhältnisse sind, desto wichtiger ist es, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Andernfalls passieren schnell Formfehler, die Ihre Verlassenschaft noch verkomplizieren und zu Streit zwischen Ihren Angehörigen führen können.
Zudem gibt es vieles bei der Testamentserstellung zu beachten. Gab es bereits zu Lebzeiten Schenkungen, die Einfluss auf die Höhe des Nachlasses haben? Existieren Schulden oder sonstige Verpflichtungen? Gibt es Menschen in Ihrem Leben, die Sie vom Erbe ausschließen wollen (nicht immer ist das auch möglich)?
All diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne vorab, damit Ihr Testament klar und nachvollziehbar formuliert ist und Ihre Angehörigen in der schwierigen Zeit des Trauerns nicht noch zusätzlich mit Erbstreitigkeiten belastet werden.

Machen Sie Ihr Testament – wir helfen Ihnen dabei!
Ob Sie sich erst in der Planungsphase befinden oder zuerst einen professionellen, juristischen Rat einholen wollen: Wir unterstützen Sie in allen Bereichen rund um Nachlassregelung und Testamentserstellung. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht beraten wir Sie gerne in allen Fragen rund um Erbe und Nachlass. Damit Ihre Angelegenheiten bestmöglich geregelt und Ihre Nachkommen in Ihrem Sinne abgesichert sind.
Häufige Fragen (FAQ)
Haben Sie Fragen zur Nachlassplanung oder zu wichtigen rechtlichen Aspekten?
Unsere FAQ-Section gibt Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Erbe, Testament und Nachlassregelung. Sollten Sie Ihre Frage hier nicht finden, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge einer Person nach ihrem Tod. Es umfasst die gesetzlichen Bestimmungen, die Rechte und Pflichten der Erben sowie die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Erbrechts an, einschließlich Testamentsgestaltung, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Ein Testament muss eigenhändig (handschriftlich) geschrieben, datiert und unterschrieben sein, um rechtsgültig zu sein. Alternativ kann ein Testament auch mit dem Computer geschrieben werden. Dann müssen jedoch Zeugen ebenfalls unterschreiben und es bedarf eines eigenhändigen (handschriftlichen) Zusatzes. Wir beraten Sie zu den formalen Anforderungen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil des Erbes, der nahen Angehörigen wie Ehegatten und Kindern zusteht. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch kann nur unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.
Wenn Sie Ihren Pflichtteil einfordern möchten, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung des Pflichtteils, der Geltendmachung gegenüber den Erben und gegebenenfalls der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ein Legat, auch Vermächtnis genannt, ist eine testamentarische Verfügung, durch die der Erblasser einer bestimmten Person (dem Legatar oder Vermächtnisnehmer) einen bestimmten Vermögensgegenstand oder Geldbetrag zuwendet, ohne dass diese Person Erbe wird.
Das Pflegevermächtnis ist ein spezifisches Vermächtnis im österreichischen Erbrecht, das Personen berücksichtigt, die den Erblasser in den letzten Jahren vor seinem Tod gepflegt haben. Es dient dazu, die Pflegeleistung finanziell zu honorieren, auch wenn die pflegende Person nicht zu den gesetzlichen Erben gehört oder im Testament nicht bedacht wurde. Die Person muss den Erblasser in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate lang in erheblichem Umfang gepflegt haben. Es muss eine persönliche Beziehung zwischen dem Erblasser und der pflegenden Person bestanden haben. Anspruch auf ein Pflegevermächtnis haben insbesondere nahe Verwandte. Auch andere Personen, die in einem Naheverhältnis zum Erblasser standen, können berechtigt sein, sofern sie die Pflegeleistung erbracht haben. Die Höhe des Pflegevermächtnisses ist abhängig vom Umfang und der Dauer der erbrachten Pflegeleistungen. Die genaue Höhe kann im Streitfall vom Gericht festgelegt werden.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Alle Entscheidungen über den Nachlass müssen einvernehmlich getroffen werden. Wir helfen Ihnen, Konflikte zu vermeiden und eine gerechte Aufteilung zu erreichen.
Eine Enterbung ist möglich, wenn der Erblasser dies in einem Testament festlegt und bestimmte schwerwiegende Gründe vorliegen. Betroffene Pflichtteilsberechtigte können dennoch ihren Pflichtteil einfordern, außer es liegen auch Gründe für den Entzug des Pflichtteils vor.
Ein Testament kann angefochten werden, wenn Zweifel an seiner Echtheit, an der Testierfähigkeit des Erblassers oder an der freien Willensbildung bestehen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie in einem Anfechtungsverfahren.
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass das Vermögen nach den gesetzlichen Bestimmungen unter den nächsten Verwandten aufgeteilt wird. Wir beraten Sie zur gesetzlichen Erbfolge und den möglichen Ansprüchen.
In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer, jedoch können andere Steuern und Gebühren, wie etwa Grunderwerbsteuer und Gebühren für die Grundbucheintragung, anfallen. Wir informieren Sie über alle relevanten steuerlichen Aspekte.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Webseite erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

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