Schadenersatz – Ihre Rechte und Möglichkeiten
Ein Schaden, sei er materieller oder immaterieller Natur, ist stets ärgerlich und belastend für den Betroffenen. Doch wenn dieser Schaden durch das Verhalten einer anderen Person verursacht wurde, haben Sie in vielen Fällen das Recht, Ersatz zu verlangen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen – sei es nach einem Verkehrsunfall, durch eine Vertragsverletzung oder in anderen Situationen des täglichen Lebens.
Wir klären Ihre wichtigsten Fragen und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Was ist ein Schaden und wann haben Sie Anspruch auf Ersatz?
Ein Schaden wird allgemein als eine nachteilige Veränderung eines Zustands definiert. Er kann sowohl materielle als auch immaterielle Werte betreffen. Ob es sich um einen Sach-, Vermögens- oder Personenschaden handelt – wenn die Voraussetzung eines Schadens und ein pflichtwidriges Verhalten des Verursachers vorliegen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.
Schadensarten
Materielle Schäden
Vermögensschäden, die in Geld messbar sind, wie beschädigte Gegenstände, entgangener Gewinn oder erhöhte Kosten.
Immaterielle Schäden
Diese sind nicht direkt in Geld messbar und betreffen eher persönliche Beeinträchtigungen. Beispiele sind Schmerzengeld bei Körperverletzung, Ersatz für entgangene Urlaubsfreude oder Trauerschaden.
Vertragliche und deliktische Pflichten
Schadenersatzansprüche können aus der Verletzung vertraglicher Pflichten (z. B. Aufklärungspflichten) oder deliktischer Pflichten (z. B. durch Missachtung von Verkehrssicherungspflichten) entstehen.

Typische Schadenquellen und ihre Besonderheiten
Verkehrsunfall
Eine der häufigsten Schadenursachen ist der Verkehrsunfall. Alle Unfallbeteiligten müssen gesetzlich eine Haftpflichtversicherung haben, die den Schaden bei Verschulden abdeckt. Die Auseinandersetzung mit der Versicherung kann komplex werden, besonders bei ungeklärter Verschuldensfrage oder wenn Sie verletzt wurden.
Hinweis: In solchen Fällen ist die Beauftragung eines Anwalts ratsam, um Ihre Rechte durchzusetzen – besonders wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, die die Anwaltskosten übernimmt.
Arzthaftung
Medizinische Behandlungsfehler stellen Betroffene vor besondere Herausforderungen, da der Arzt in Fachfragen überlegen ist. Um Schadenersatz zu erlangen, müssen Sie beweisen, dass ein Behandlungsfehler zu Ihrem Schaden geführt hat. Ein Arzt haftet zudem, wenn er Dokumentationspflichten nicht erfüllt oder eine Behandlung mangelhaft aufklärt.
Vertragshaftung
Ein Vertragspartner haftet für die Verletzung von vertraglichen Pflichten, wie die Lieferung mangelfreier Ware oder die Einhaltung der Aufklärungspflichten. Auch Schäden, die durch Verstoß gegen Pflichten in Beratungsverträgen oder Werkverträgen entstehen, können geltend gemacht werden. Ein Beispiel ist der Anspruch auf Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude, wenn eine Reiseleistung nicht wie versprochen erbracht wurde.

Wichtige Schadenersatzansprüche im Überblick
Wenn Sie durch eine der oben beschriebenen Schadenquellen beeinträchtigt wurden, können Ihnen verschiedene Ansprüche zustehen. Hier die wichtigsten im Überblick:
Sachschäden
Bei Sachschäden, wie z. B. einem beschädigten Fahrzeug, wird Ihnen der Zeitwert der Sache ersetzt. Wenn eine Reparatur oder Ersatz nicht möglich sind, kann je nach Fall auch der entgangene Gewinn ersetzt werden. Ist das Fahrzeug unfallfrei gewesen, besteht ein Anspruch auf den merkantilen Minderwert – eine Wertminderung, da Unfallfahrzeuge auf dem Markt meist schlechter bewertet werden.
Schmerzengeld
Schmerzengeld entschädigt körperliche und seelische Leiden bei einer Verletzung. Die Höhe des Schmerzengelds richtet sich nach der Schwere der Schmerzen und wird für leichte, mittlere und starke Schmerzen bemessen. Eine Besonderheit ist das Trauerschmerzengeld, das Hinterbliebenen zusteht, wenn der Schädiger vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Entgangene Urlaubsfreude
Wenn Ihre Urlaubsfreude durch Mängel wie Lärm am Hotel oder eine nicht der Beschreibung entsprechende Unterkunft beeinträchtigt wurde, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter. Daneben können Sie zusätzlich eine Preisminderung aufgrund von Gewährleistungsansprüchen verlangen.
Rufschädigung und Kreditschaden
Im Zeitalter der sozialen Medien wird der Anspruch auf Schadenersatz bei Rufschädigung und Ehrenbeleidigung zunehmend relevant. Werden unwahre Tatsachen über Sie verbreitet oder herabwürdigende Aussagen gemacht, steht Ihnen Schadenersatz zu. Außerdem haben Sie Anspruch auf Unterlassung und, bei Bedarf, Auskunft über die Identität des Verfassers, um sich rechtlich zur Wehr zu setzen.
Voraussetzungen für die Haftung
Kausalität und Verschulden
Ein Verhalten muss kausal, also ursächlich für den Schaden sein. Nur wenn der Schaden durch das Verhalten des Schädigers bedingt wurde, ist die Haftung gegeben. Außerdem ist Verschulden erforderlich, d. h., das Verhalten des Schädigers muss ihm vorwerfbar sein, sei es durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit (leicht oder grob). Diese Verschuldensgrade bestimmen den Umfang des Schadenersatzes.
Beweislast
In der Regel muss der Geschädigte den Schaden und das Verschulden des Schädigers beweisen. Bei Vertragspflichten gilt jedoch eine Beweislastumkehr: Der Vertragsverletzende muss darlegen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Haftungsarten
Es gibt verschiedene Haftungsarten, die im Schadenersatzrecht relevant sind:
Vertragshaftung
Ein Vertragspartner haftet für Schäden, die durch Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten entstehen.
Gefährdungshaftung
Bei Verkehrsunfällen haftet der Fahrzeughalter auch ohne Verschulden auf Basis der Gefährdungshaftung.
Deliktische Haftung
Verletzung von Schutzgesetzen oder Sicherheitsvorschriften (z. B. bei glatten Gehsteigen).
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Außergerichtliche Einigung
Idealerweise werden Schadenersatzansprüche zunächst außergerichtlich geltend gemacht, um Zeit und Kosten zu sparen. Ein Anwalt kann hier mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder dem Schädiger verhandeln und die Ansprüche abschätzen.
Gerichtliche Durchsetzung
Falls eine Einigung nicht möglich ist, bleibt der gerichtliche Weg. Eine anwaltliche Unterstützung ist bei Gericht meist unverzichtbar, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Ohne Rechtsschutzversicherung übernimmt der Schädiger im Erfolgsfall die Verfahrenskosten.
Ganz gleich, ob außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Durchsetzung:
Wir stehen Ihnen in beiden Fällen zur Seite und setzen uns dafür ein, dass Sie den Schadenersatz erhalten, der Ihnen zusteht! Sie erreichen uns unter +43 316 / 37 000 3.

Unser Versprechen
Von Verkehrsunfällen über medizinische Fehler bis hin zur Rufschädigung – wenn Sie unverschuldet Schaden erlitten haben, beraten wir Sie umfassend und sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche effizient und erfolgreich geltend machen. Jetzt Kontakt aufnehmen – wir kümmern uns um Ihren Schadenersatzanspruch!
Häufige Fragen (FAQ)
Haben Sie Fragen zu den Themen Schadenersatz und Arzthaftung?
In unserer FAQ-Section finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ansprüchen, Haftung und rechtlichen Details in diesen Bereichen. Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung!
Das Trauerschmerzengeld in der österreichischen Rechtsprechung ist eine finanzielle Entschädigung, die Hinterbliebene erhalten können, wenn sie durch den Tod eines nahen Angehörigen seelisches Leid erlitten haben. Es ist eine Form des Schmerzengeldes, die speziell auf den immateriellen Schaden (psychisches Leiden) abzielt, den der Verlust eines geliebten Menschen verursacht.
Anspruch haben in der Regel enge Angehörige, wie:
- Ehepartner oder eingetragene Partner,
- Kinder,
- Eltern,
- manchmal auch Geschwister, Großeltern oder andere sehr nahestehende Personen, sofern eine besonders enge Beziehung bestand.
Es wird nur gewährt, wenn der Tod des Angehörigen durch ein Verschulden einer anderen Person verursacht wurde. Beispiele sind:
- Verkehrsunfälle,
- medizinische Behandlungsfehler,
- Straftaten wie Körperverletzung oder Tötung.
Der Grad des Leids wird ebenfalls berücksichtigt. Nicht jede Trauer führt automatisch zu einem Anspruch; es muss nachweisbar sein, dass die seelische Belastung erheblich war.
Die Höhe des Trauerschmerzengelds hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie:
- der Intensität der Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Hinterbliebenen,
- dem Ausmaß des seelischen Leids, z. B. ob psychologische Betreuung notwendig war,
- den Umständen des Todes (plötzlich, gewaltsam, tragisch).
Beträge liegen typischerweise zwischen einigen Tausend bis Zehntausend Euro.
Der Anspruch wird zivilrechtlich geltend gemacht, oft im Zuge eines Schadenersatzverfahrens.
Es ist ratsam, sich von einem Anwalt oder einer Rechtschutzversicherung unterstützen zu lassen, da die Beweisführung komplex sein kann (z. B. Nachweise über die seelische Belastung durch ärztliche Gutachten).
Ein Schockschaden entsteht, wenn eine Person durch das Miterleben eines schweren Unfalls, den Tod oder die Verletzung eines nahestehenden Menschen in einen Zustand der extremen seelischen Belastung gerät. Dies kann sich in Form von psychischen Erkrankungen äußern, wie z. B.:
- Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS),
- Depressionen,
- Angststörungen,
- Nervenzusammenbrüche.
Damit ein Schockschaden rechtlich anerkannt wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Ereignis mit besonderer Tragik:
Das Ereignis muss besonders dramatisch oder schockierend sein, z. B. ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein naher Angehöriger tödlich verunglückt. - Persönliche Nähe:
Der Geschädigte muss in einer engen Beziehung zu der betroffenen Person stehen (z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder). Bei loseren Beziehungen wird ein Schockschaden selten anerkannt. - Erhebliche psychische Beeinträchtigung:
Der Schock muss so stark sein, dass er zu einer gesundheitlichen Störung führt. Bloße Trauer oder Betroffenheit reichen nicht aus. Es muss sich um eine behandlungsbedürftige psychische Störung handeln. - Unmittelbare Wahrnehmung oder Kenntnisnahme:
Der Schock entsteht häufig dadurch, dass die Person das Ereignis selbst miterlebt hat (z. B. Zeuge eines Unfalls war) oder direkt über den Vorfall informiert wurde.
Der Geschädigte kann einen Anspruch auf Schmerzengeld geltend machen. Die Höhe hängt ab von:
- der Schwere der psychischen Beeinträchtigung,
- den Behandlungskosten,
- den Umständen des Ereignisses.
Das Schadenersatzrecht regelt die Ansprüche auf Entschädigung für Schäden, die durch das Verschulden einer anderen Person oder durch unerlaubte Handlungen entstanden sind. Es umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden.
Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Schadenersatzrechts an, einschließlich der Prüfung von Schadenersatzansprüchen, der außergerichtlichen Verhandlungen und der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen.
Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn ein Schaden durch das Verschulden einer anderen Person oder durch eine unerlaubte Handlung entstanden ist. Dies kann z. B. bei Verkehrsunfällen, ärztlichen Behandlungsfehlern oder Vertragsverletzungen der Fall sein.
Der Schadenersatzanspruch umfasst alle durch den Schaden entstandenen Kosten, wie z. B. Reparaturkosten, Heilungskosten, Verdienstausfall und Schmerzengeld. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung und Berechnung Ihres Anspruchs.
Schmerzengeld ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden wie Schmerzen und Leiden, die durch einen Unfall oder eine Verletzung verursacht wurden. Die Höhe des Schmerzengeldes wird anhand der Schwere und Dauer der Beeinträchtigungen bemessen.
Zunächst sollten Sie den Schaden dokumentieren und Beweise sichern. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung und vertreten Sie bei Bedarf auch gerichtlich.
In der Regel verjähren Schadenersatzansprüche in drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Fristen. Wir beraten Sie zu den jeweiligen Verjährungsfristen.
Ein Mitverschulden liegt vor, wenn der Geschädigte selbst zu dem Schaden beigetragen hat. In solchen Fällen wird der Schadenersatzanspruch entsprechend gekürzt. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang ein Mitverschulden vorliegt und beraten Sie zu den Auswirkungen.
Ja, zukünftige Schäden, die absehbar und wahrscheinlich sind, können ebenfalls geltend gemacht werden. Dazu zählen z. B. zukünftige Heilungskosten oder Verdienstausfälle. Wir unterstützen Sie bei der Prognose und Berechnung zukünftiger Schäden. Zukünftige Ansprüche werden mit einem Feststellungsurteil gegen die drohende Verjährung gesichert und müssen nach dem Entstehen nochmals selbstständig gefordert werden.
Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie den Unfall dokumentieren, Zeugen und Beweise sichern sowie die Polizei informieren. Wir helfen Ihnen bei der Schadensmeldung, der Kommunikation mit der Versicherung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die Kosten für einen Anwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und können je nach Umfang der erbrachten Leistungen variieren. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Wir informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Webseite erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Das Arzthaftungsrecht regelt die rechtliche Verantwortung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen für Schäden, die Patienten durch Behandlungsfehler erleiden. Es umfasst auch die Rechte der Patienten auf Schadenersatz und Schmerzengeld.
Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Arzthaftungsrechts an, einschließlich der Prüfung von Behandlungsfehlern, der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, außergerichtlicher Verhandlungen und gerichtlicher Durchsetzung.
Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, der zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat. Dies kann durch Diagnosefehler, Therapiefehler, Aufklärungsfehler oder Organisationsmängel in der medizinischen Einrichtung verursacht sein.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder eine medizinische Einrichtung die allgemein anerkannten fachlichen Standards nicht einhält und dadurch ein Schaden entsteht. Dies kann sowohl aktive Handlungen als auch Unterlassungen betreffen.
Der Nachweis eines Behandlungsfehlers erfordert medizinische Gutachten und die sorgfältige Dokumentation der Behandlung. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung und Bewertung von Beweismitteln und arbeiten mit medizinischen Experten zusammen.
Der Schadenersatz umfasst alle durch den Behandlungsfehler entstandenen Kosten, einschließlich Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten und Schmerzengeld für immaterielle Schäden wie Schmerzen und Leiden.
Schmerzengeld ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leiden und Verlust an Lebensqualität. Die Höhe des Schmerzengeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung und wird im Einzelfall beurteilt.
In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche im Arzthaftungsrecht drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere bei lang andauernden oder spät erkannten Schäden. Wir beraten Sie zu den jeweiligen Verjährungsfristen.
Ein Arzthaftungsverfahren beginnt mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Arzt oder der medizinischen Einrichtung. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Prüfung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Die Kosten für die rechtliche Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und können je nach Umfang der erbrachten Leistungen variieren. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Wir informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten und prüfen, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung möglich ist.
Wenn Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, sollten Sie zunächst alle relevanten Unterlagen und Beweise sichern. Suchen Sie einen Anwalt auf, der sich auf Arzthaftungsrecht spezialisiert hat, um Ihre Ansprüche zu prüfen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Webseite erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

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