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Arzthaftung bei Behandlungsfehlern

Wenn bei einer medizinischen Behandlung etwas schiefläuft, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch erhebliche gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Das Schadenersatzrecht bietet Ihnen jedoch die Möglichkeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen und den entstandenen Schaden auszugleichen.

So setzen Sie Ihre Schadenersatzansprüche durch!

Ob bei einem routinemäßigen Eingriff oder bei einer aufwendigen Operation: Bei einer medizinischen Behandlung greift Ihr behandelnder Arzt immer in ein absolut geschütztes Rechtsgut ein – Ihren Körper. Auch, wenn die Behandlung nach anerkannten medizinischen Regeln erfolgt, stellt sie im rechtlichen Sinne eine Körperverletzung dar. Ihr Arzt wird Sie vor dem Eingriff also im Normalfall wie vorgeschrieben umfassend aufklären und Ihre Einwilligung einholen.

Was aber, wenn trotz Einwilligung ein Arztfehler passiert? Was unterscheidet Behandlungs- von Aufklärungsfehlern? Wer haftet für etwaige Arztfehler und wann haben Sie Anspruch auf Schadenersatz?

Was ist ein Behandlungsfehler?

Ein Arzt begeht einen Behandlungsfehler, wenn er gegen die anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft und der ärztlichen Kunst verstößt. Darum nennt man ihn auch „Kunstfehler“. Er kann sowohl durch Unterlassung als auch durch aktives Handeln des Arztes entstehen. Ein Behandlungsfehler führt zwar nicht automatisch zu einem Schaden, jedoch schuldet Ihnen ein Arzt immer die „jeweils aussichtsreichste Behandlung“.

Sollte Ihnen durch eine falsche Behandlung ein Schaden entstanden sein, haften der Arzt oder der Träger der Krankenanstalt nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechts für alle Nachteile. Grundsätzlich müssen Sie als Patient den Nachweis für einen eingetretenen Schaden erbringen – allerdings genügt ein „Anscheinsbeweis“. Das bedeutet, Sie müssen „nur“ mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit beweisen, dass der Behandlungsfehler den Schaden verursacht hat.

Was ist ein Aufklärungsfehler?

Grundsätzlich steht am Anfang jeder Behandlung ein ordnungsgemäßes Aufklärungsgespräch durch Ihren Arzt. Im Aufklärungsgespräch muss Sie Ihr Arzt umfassend z.B. über Diagnose, Therapien, Maßnahmen und Risiken informieren – und zwar so, dass Sie die Bedeutung des Eingriffes und seine möglichen Folgen verstehen. Geben Sie nach dieser Aufklärung Ihre Einwilligung für den Eingriff, so gilt er als „gerechtfertigt“ und ist nicht rechtswidrig. Meistens wird die Aufklärung und Einwilligung in einem Behandlungsvertrag festgehalten. Dieser Vertrag ist im Normalfall ein formloser Dienstvertrag zwischen Patienten und Arzt oder Krankenanstaltsträger.

Ist Ihr Arzt allerdings seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen und entsteht damit für Sie ein Risiko, über das er Sie hätte aufklären müssen, haftet der Arzt für den dadurch verursachten Schaden. Im Gegensatz zum Behandlungsfehler liegt die Beweispflicht in diesem Fall bei Ihrem Arzt.

Wir unterstützen Sie auch bei Aufklärungsfehlern!

office@kanzlei-schoengrundner.at
+43 316 / 37 000 3

Wann habe ich Anspruch auf Schadenersatz bei Behandlungsfehlern?

Sowohl ein Behandlungs- als auch ein Aufklärungsfehler führen nur dann zu einem Schadenersatzanspruch, wenn ein Schaden – also eine Körperverletzung – eingetreten ist. Grundsätzlich haben Sie folgende mögliche Ansprüche bei Arztfehlern:

Schmerzengeld

Sämtliche durch die Arzthaftung erlittenen körperlichen oder seelischen Schmerzen – auch die noch zu erwartenden – werden ermittelt und mit einem einmaligen Betrag ersetzt.

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Unterhalt der Hinterbliebenen

Wenn der Behandlungsfehler zum Tod des Patienten führt muss der Haftende die Kosten für das Begräbnis und die damit verbundenen Aufwendungen bezahlen. Auch Unterhaltszahlungen müssen vom Arzt ersetzt werden.

Heilungskosten

Alle Aufwände, die Ihnen im weiteren Heilungsverlauf entstehen, werden Ihnen ersetzt – z.B. weitere ärztliche Behandlung, die Kosten eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts, Transportkosten, Aufwand für Medikamente und andere Heilbehelfe, aber auch die Kosten für die Besuche der nächsten Verwandten.

Verdienstentgang

Verringern sich oder entfallen aufgrund eines Kunst- oder Aufklärungsfehlers Ihre Einkünfte, erhalten Sie dafür Ersatz. Auch, wenn Sie zum Zeitpunkt des Eingriffs kein Einkommen hatten, im Begriff waren, einen Beruf zu ergreifen oder Ihre Aufstiegschancen im Job zunichte gemacht wurden.

Verunstaltungsentschädigung

Sie bekommen Ersatz für verminderte Chancen im Erwerbsleben, wenn Sie durch den Behandlungsfehler auf Dauer verunstaltet sind. Als Verunstaltung gilt jede wesentliche nachteilige Veränderung Ihrer äußeren Erscheinung, auch wenn sie nicht immer sichtbar ist.

Wir klären Ihre Schadenersatzansprüche bei Arztfehlern!

Wurden Sie nicht aufgeklärt oder falsch behandelt? Ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt, ist nicht immer eindeutig. Und gerade als Laie ist der medizinische Fachbereich oft schwer überschaubar. Darum haben wir uns als Anwälte auf Behandlungsfehler spezialisiert, um Ihren Anspruch auf Schmerzengeld durchzusetzen.

Gerne machen wir uns bei einem ersten unverbindlichen Gespräch ein Bild von Ihrer Situation und klären alle offenen Fragen. Rufen Sie einfach an (+43 316 / 37 000 3) oder schreiben Sie eine E-Mail an (office@kanzlei-schoengrundner.at) – wir melden uns zeitnah zurück.

Häufige Fragen (FAQ)

Haben Sie Fragen zum Thema Arzthaftung?

In unserer FAQ-Section beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und Ihre Ansprüche. Falls Ihre individuelle Frage hier nicht dabei ist, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter!

01Was ist Arzthaftungsrecht?

Das Arzthaftungsrecht regelt die rechtliche Verantwortung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen für Schäden, die Patienten durch Behandlungsfehler erleiden. Es umfasst auch die Rechte der Patienten auf Schadenersatz und Schmerzengeld.

02Welche Dienstleistungen bieten Sie im Bereich Arzthaftungsrecht an?

Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Arzthaftungsrechts an, einschließlich der Prüfung von Behandlungsfehlern, der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, außergerichtlicher Verhandlungen und gerichtlicher Durchsetzung.

03Wann habe ich Anspruch auf Schadenersatz im Arzthaftungsrecht?

Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, der zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat. Dies kann durch Diagnosefehler, Therapiefehler, Aufklärungsfehler oder Organisationsmängel in der medizinischen Einrichtung verursacht sein.

04Was ist ein Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder eine medizinische Einrichtung die allgemein anerkannten fachlichen Standards nicht einhält und dadurch ein Schaden entsteht. Dies kann sowohl aktive Handlungen als auch Unterlassungen betreffen.

05Wie kann ich einen Behandlungsfehler nachweisen?

Der Nachweis eines Behandlungsfehlers erfordert medizinische Gutachten und die sorgfältige Dokumentation der Behandlung. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung und Bewertung von Beweismitteln und arbeiten mit medizinischen Experten zusammen.

06Was umfasst der Schadenersatz bei Behandlungsfehlern?

Der Schadenersatz umfasst alle durch den Behandlungsfehler entstandenen Kosten, einschließlich Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten und Schmerzengeld für immaterielle Schäden wie Schmerzen und Leiden.

07Was ist Schmerzengeld und wie wird es berechnet?

Schmerzengeld ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leiden und Verlust an Lebensqualität. Die Höhe des Schmerzengeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung und wird im Einzelfall beurteilt.

08Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beachten?

In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche im Arzthaftungsrecht drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere bei lang andauernden oder spät erkannten Schäden. Wir beraten Sie zu den jeweiligen Verjährungsfristen.

09Wie läuft ein Arzthaftungsverfahren ab?

Ein Arzthaftungsverfahren beginnt mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Arzt oder der medizinischen Einrichtung. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Prüfung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

10Was kostet die rechtliche Vertretung im Arzthaftungsrecht?

Die Kosten für die rechtliche Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und können je nach Umfang der erbrachten Leistungen variieren. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Wir informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten und prüfen, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung möglich ist.

11Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht auf einen Behandlungsfehler habe?

Wenn Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, sollten Sie zunächst alle relevanten Unterlagen und Beweise sichern. Suchen Sie einen Anwalt auf, der sich auf Arzthaftungsrecht spezialisiert hat, um Ihre Ansprüche zu prüfen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

12Wie kann ich einen Beratungstermin vereinbaren?

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Webseite erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

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