Beschuldigter im Strafverfahren?
Was Sie unbedingt wissen müssen!
Wenn Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert werden, hat die rasche Einschaltung eines Strafverteidigers oberste Priorität. Schon vor der ersten Einvernahme durch die Kriminalpolizei ist es entscheidend, die Verteidigungsstrategie zu besprechen, um Ihre Rechte optimal zu wahren. Fehler, die in dieser frühen Phase gemacht werden, können sich später negativ auf das gesamte Verfahren auswirken.
Beschuldigt, angeklagt, verurteilt?
So kommen Sie wieder heraus!
Die Zahl der Verurteilungen ist in den letzten Jahren zwar insgesamt zurückgegangen, jedoch werden heutzutage häufiger Freiheitsstrafen verhängt. Zudem geraten Verdächtige schneller ins Visier der Ermittler, insbesondere bei Sexual- und Suchtmitteldelikten. Eine kompetente Strafverteidigung ist entscheidend, um die verschärfte Strafenpraxis zu meistern. Nutzen Sie die Gelegenheit, frühzeitig rechtlichen Beistand zu holen!
Ermittlungsverfahren
Bereits bei den ersten polizeilichen Ermittlungshandlungen entstehen oft Nachteile, wenn Beschuldigte nicht anwaltlich vertreten sind. Fehler bei Aussagen oder deren Protokollierung können später schwer wiegen. Ihr Strafverteidiger sollte schon vor der ersten Beschuldigteneinvernahme an Ihrer Seite sein. Falls Untersuchungshaft verhängt wird, ist eine sofortige Beauftragung eines Verteidigers unverzichtbar.
Hauptverhandlung
Mit der Anklage durch die Staatsanwaltschaft beginnt die entscheidende Phase des Strafverfahrens. Ein Strafverteidiger sorgt dafür, dass der Akteninhalt sorgfältig geprüft und eine Verteidigungsstrategie erarbeitet wird. In der Hauptverhandlung hilft Ihnen Ihr Verteidiger, Beweisanträge korrekt zu stellen und sich gegen den Tatvorwurf effektiv zu verteidigen.
Urteil und Rechtsmittel
Nach der Urteilsverkündung kann binnen drei Tagen ein Rechtsmittel wie Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet werden. Auch wenn Anwaltspflicht nicht immer besteht, ist die Unterstützung eines erfahrenen Verteidigers in Ihrem Interesse, um gegen unvorteilhafte Urteile oder Strafen vorzugehen. Möglichkeiten wie der elektronische Hausarrest (Fußfessel) oder gemeinnützige Arbeit können unter bestimmten Voraussetzungen Haftstrafen ersetzen – aktiv beantragt von Ihrem Verteidiger.
Wissenswertes
Als Beschuldigter haben Sie Rechte, die Ihnen ein faires Verfahren ermöglichen sollen. Dazu gehören unter anderem das Schweigerecht und das Recht auf Akteneinsicht. Um diese Rechte bestmöglich auszuüben, sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen, der Ihnen auch bei formalen Hürden wie Beweisanträgen oder Einsprüchen gegen Rechtsverletzungen zur Seite steht.
Untersuchungshaft
Bei Festnahme und Untersuchungshaft zählt jede Minute. Der Festgenommene hat das Recht zu schweigen und muss sich nicht selbst belasten. Besonders wichtig ist es, keine voreiligen Aussagen zu machen und sofort auf die Anwesenheit eines Rechtsanwalts zu bestehen. Die Untersuchungshaft wird nur bei dringendem Tatverdacht und Vorliegen von Haftgründen verhängt – hier ist eine schnelle und kompetente Verteidigung essenziell.
Diversion
Die Diversion bietet eine Möglichkeit, ein Strafverfahren ohne Verurteilung zu beenden. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um eine minderschwere Straftat handelt, der Sachverhalt geklärt ist und keine präventiven Bedenken bestehen. Ihr Strafverteidiger prüft, ob eine Diversion möglich ist, und unterstützt Sie bei deren Umsetzung – beispielsweise durch die Bezahlung eines Bußgeldes.
Beschuldigtenrechte
Die Verteidigung beginnt idealerweise vor der ersten Einvernahme. Zu Ihren Rechten gehören unter anderem das Schweigerecht, Akteneinsicht und das Stellen von Beweisanträgen. Ein Strafverteidiger hilft Ihnen, diese Rechte effektiv auszuüben, und entwickelt mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Erfolgsaussichten maximiert.
Kontradiktorische Vernehmung
Die sogenannte "schonende" Vernehmung dient dem Schutz des Opfers. Dabei erfolgt die Befragung durch das Gericht ohne direkten Kontakt zwischen Beschuldigtem und Opfer. Diese Form der Vernehmung, die oft bei Sexualdelikten zur Anwendung kommt, wird aufgezeichnet und erlaubt es dem Beschuldigten, sein Fragerecht wahrzunehmen, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.
Wie verteidige ich mich am besten?
Eine optimale Verteidigung beginnt mit der rechtzeitigen Beauftragung eines Strafverteidigers. Dieser prüft die Ermittlungsakte, stellt Beweisanträge und unterstützt Sie bei jeder Verfahrensphase – von der Beschuldigteneinvernahme bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, legt Ihr Verteidiger Rechtsmittel ein, um das Urteil zu überprüfen oder die Strafe zu reduzieren.
Unsere Leistungen
Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir:
- fundierte Erörterung des gegen Sie erhobenen Vorwurfs,
- realistische Risikoabwägungen und Erfolgseinschätzungen,
- Wahrung Ihrer Rechte im Ermittlungsverfahren, und
- professionelle Verteidigung vor Gericht.

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