Das Mietrecht wird regelmäßig an aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst. Zu den jüngsten Änderungen zählen etwa strengere Regelungen für befristete Mietverträge und erweiterte Rechte bei der Rückforderung von Mietkautionen.
Für Vermieter bedeutet dies, dass Mietverträge präziser gestaltet und korrekt befristet sein müssen, um rechtlich wirksam zu sein. Formfehler können dazu führen, dass der Vertrag als unbefristet gilt – mit erheblichen Konsequenzen. Mieter profitieren hingegen von einer Vereinfachung bei der Rückforderung von Kautionen. Diese müssen nach Ende des Mietverhältnisses zügig zurückgezahlt werden, sofern keine berechtigten Forderungen dagegenstehen.
Zusätzlich gibt es neue Bestimmungen zur Mietzinsobergrenze in Altbauwohnungen. Diese sollen verhindern, dass Mieter überhöhte Preise zahlen müssen. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich daher frühzeitig über die geltenden Regelungen informieren, um Konflikte zu vermeiden. Eine anwaltliche Beratung hilft, den Überblick über die komplexen Vorgaben zu behalten und rechtliche Fehler zu vermeiden.