zum Inhalt springen

Pflichtteil in Österreich – Höhe, Berechnung und Durchsetzung

Pflichtteil im Erbrecht – was steht Angehörigen tatsächlich zu?

Auch wenn jemand im Testament nicht bedacht wurde, kann unter Umständen ein Anspruch auf den Pflichtteil bestehen. Der Beitrag erklärt, wer pflichtteilsberechtigt ist, wie der Pflichtteil berechnet wird und wann Ansprüche gegen Erben durchgesetzt werden können.

 

Das österreichische Erbrecht schützt bestimmte nahe Angehörige davor, vollständig von der Vermögensnachfolge ausgeschlossen zu werden. Auch wenn eine Person im Testament nicht als Erbe eingesetzt wird, kann ihr unter Umständen dennoch ein Anspruch auf einen Teil des Nachlasses zustehen. Dieser Anspruch wird Pflichtteil genannt.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 762 ff ABGB.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind nach österreichischem Recht insbesondere die Kinder des Verstorbenen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner.

Andere Angehörige, etwa Geschwister, sind grundsätzlich nicht pflichtteilsberechtigt. Auch Eltern zählen nach geltender Rechtslage grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten.

Der Pflichtteilsanspruch besteht auch dann, wenn die betroffene Person im Testament nicht als Erbe eingesetzt wurde oder ausdrücklich enterbt wurde, sofern kein gesetzlich anerkannter Enterbungsgrund vorliegt.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Die gesetzliche Erbquote richtet sich nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Hinterlässt der Verstorbene etwa eine Ehefrau und zwei Kinder, würde der Nachlass bei gesetzlicher Erbfolge grundsätzlich zu einem Drittel auf die Ehefrau und zu je einem Drittel auf die beiden Kinder entfallen. Der Pflichtteil eines Kindes beträgt in diesem Fall daher ein Sechstel des Nachlasses.

Die konkrete Berechnung kann im Einzelfall deutlich komplexer sein, insbesondere wenn bereits Schenkungen erfolgt sind oder der Nachlass nicht nur aus Geld, sondern etwa auch aus Liegenschaften besteht.

Pflichtteil als Geldanspruch

Der Pflichtteil ist grundsätzlich kein Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände, sondern ein Geldanspruch gegen die Erben.

Das bedeutet: Der Pflichtteilsberechtigte kann in der Regel nicht die Übertragung einer bestimmten Liegenschaft oder eines bestimmten Vermögensgegenstandes verlangen, sondern die Zahlung des rechnerisch zustehenden Pflichtteils.

Gerade bei Immobilien oder Unternehmensvermögen führt das in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen über die Bewertung des Nachlasses.

Welche Bedeutung haben Schenkungen zu Lebzeiten?

Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Das Gesetz sieht in solchen Fällen Pflichtteilsergänzungsansprüche vor.

Damit soll verhindert werden, dass Pflichtteilsansprüche durch umfangreiche Vermögensübertragungen zu Lebzeiten unterlaufen werden. Ob und in welchem Umfang eine Schenkung zu berücksichtigen ist, hängt stets vom konkreten Sachverhalt ab.

Wann und wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?

Pflichtteilsansprüche werden häufig erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens konkret geltend gemacht. Kommt es zwischen den Beteiligten zu keiner Einigung, kann der Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Gerade bei größeren Nachlässen, unklaren Vermögensverhältnissen oder Streit über Schenkungen empfiehlt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Rechtliche Beratung im Erbrecht

Unsere Kanzlei in Graz berät Mandanten bei Fragen zum Pflichtteil, zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen sowie bei deren außergerichtlicher und gerichtlicher Durchsetzung.Das österreichische Erbrecht schützt bestimmte nahe Angehörige davor, vollständig von der Vermögensnachfolge ausgeschlossen zu werden. Auch wenn eine Person im Testament nicht als Erbe eingesetzt wird, kann ihr unter Umständen dennoch ein Anspruch auf einen Teil des Nachlasses zustehen. Dieser Anspruch wird Pflichtteil genannt.

 

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 762 ff ABGB.

 

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

 

Pflichtteilsberechtigt sind nach österreichischem Recht insbesondere die Kinder des Verstorbenen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner.

 

Andere Angehörige, etwa Geschwister, sind grundsätzlich nicht pflichtteilsberechtigt. Auch Eltern zählen nach geltender Rechtslage grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten.

 

Der Pflichtteilsanspruch besteht auch dann, wenn die betroffene Person im Testament nicht als Erbe eingesetzt wurde oder ausdrücklich enterbt wurde, sofern kein gesetzlich anerkannter Enterbungsgrund vorliegt.

 

Wie hoch ist der Pflichtteil?

 

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

 

Die gesetzliche Erbquote richtet sich nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Hinterlässt der Verstorbene etwa eine Ehefrau und zwei Kinder, würde der Nachlass bei gesetzlicher Erbfolge grundsätzlich zu einem Drittel auf die Ehefrau und zu je einem Drittel auf die beiden Kinder entfallen. Der Pflichtteil eines Kindes beträgt in diesem Fall daher ein Sechstel des Nachlasses.

 

Die konkrete Berechnung kann im Einzelfall deutlich komplexer sein, insbesondere wenn bereits Schenkungen erfolgt sind oder der Nachlass nicht nur aus Geld, sondern etwa auch aus Liegenschaften besteht.

 

Pflichtteil als Geldanspruch

 

Der Pflichtteil ist grundsätzlich kein Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände, sondern ein Geldanspruch gegen die Erben.

 

Das bedeutet: Der Pflichtteilsberechtigte kann in der Regel nicht die Übertragung einer bestimmten Liegenschaft oder eines bestimmten Vermögensgegenstandes verlangen, sondern die Zahlung des rechnerisch zustehenden Pflichtteils.

 

Gerade bei Immobilien oder Unternehmensvermögen führt das in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen über die Bewertung des Nachlasses.

 

Welche Bedeutung haben Schenkungen zu Lebzeiten?

 

Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Das Gesetz sieht in solchen Fällen Pflichtteilsergänzungsansprüche vor.

 

Damit soll verhindert werden, dass Pflichtteilsansprüche durch umfangreiche Vermögensübertragungen zu Lebzeiten unterlaufen werden. Ob und in welchem Umfang eine Schenkung zu berücksichtigen ist, hängt stets vom konkreten Sachverhalt ab.

 

Wann und wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?

 

Pflichtteilsansprüche werden häufig erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens konkret geltend gemacht. Kommt es zwischen den Beteiligten zu keiner Einigung, kann der Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden.

 

Gerade bei größeren Nachlässen, unklaren Vermögensverhältnissen oder Streit über Schenkungen empfiehlt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

 

Rechtliche Beratung im Erbrecht

 

Unsere Kanzlei in Graz berät Mandanten bei Fragen zum Pflichtteil, zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen sowie bei deren außergerichtlicher und gerichtlicher Durchsetzung.