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Wir sind für Sie da – Ihre Rechtsanwaltskanzlei Mag. Domenique Schöngrundner
Ob Sie rechtliche Unterstützung suchen, Fragen zu unseren Leistungen haben oder ein unverbindliches Beratungsgespräch wünschen – wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Rechtsanwaltskanzlei
Mag. Domenique Schöngrundner
Neutorgasse 47/Mezzanin
8010 Graz
Telefon:+43 316 / 37 000 3
E-Mail:office@kanzlei-schoengrundner.at
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Telefonzeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 – 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
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Häufige Fragen (FAQ)
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder zu rechtlichen Themen im Allgemeinen?
In unserer FAQ-Section finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollten Sie Ihre Frage hier nicht finden, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wir sind spezialisiert auf Schadenersatzrecht, Erbrecht und Nachlassplanung, Immobilienrecht inkl. Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Versicherungsrecht und allgemeine Prozessführung. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf der Seite Fachbereiche.
Einen Termin können Sie bequem telefonisch unter +43 316 / 37 000 3, per E-Mail an office@kanzlei-schoengrundner.at oder über unser Online-Buchungssystem vereinbaren.
Die Kosten für eine Erstberatung richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz oder dem vereinbarten Zeithonorar. In der Regel liegen diese zwischen 150 und 250 Euro – je nach Art und Umfang des Falles. Gerne informieren wir Sie vorab. Ganze kurze Rechtsauskünfte (unter 15 Minuten) sind kostenlos.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Wir besprechen die Kosten vorab transparent mit Ihnen, sodass keine Überraschungen entstehen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf der Seite Honorar.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir gerne für Sie, ob und in welchem Umfang diese die Kosten übernimmt.
Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen, Dokumente und gegebenenfalls vorliegende Schriftwechsel (z. B. Verträge, Briefe oder Bescheide) mit.
Ja, wir bieten Online-Beratungen per Videoanruf oder Telefon an. Teilen Sie uns Ihren Wunsch einfach bei der Terminvereinbarung mit.
Die Dauer hängt von der Komplexität Ihres Falles und den Abläufen bei Gerichten oder anderen Behörden ab. Wir informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt. Sie erhalten auf Anfrage auch jederzeit eine Aufstellung der bisher angefallenen Kosten.
In dringenden Fällen versuchen wir, Ihnen so schnell wie möglich einen Termin anzubieten. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung. In der Regel erhalten Sie binnen 24 Stunden einen Termin.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Wir behandeln Ihre Informationen streng vertraulich und sichern sie gemäß den aktuellen Datenschutzbestimmungen.
Wir können Ihnen helfen, nachträglich die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung einzuholen, falls dies erforderlich ist.
Wir bieten Beratung und Vertretung in den Sprachen Deutsch und Englisch an.
Das Trauerschmerzengeld in der österreichischen Rechtsprechung ist eine finanzielle Entschädigung, die Hinterbliebene erhalten können, wenn sie durch den Tod eines nahen Angehörigen seelisches Leid erlitten haben. Es ist eine Form des Schmerzengeldes, die speziell auf den immateriellen Schaden (psychisches Leiden) abzielt, den der Verlust eines geliebten Menschen verursacht.
Anspruch haben in der Regel enge Angehörige, wie:
- Ehepartner oder eingetragene Partner,
- Kinder,
- Eltern,
- manchmal auch Geschwister, Großeltern oder andere sehr nahestehende Personen, sofern eine besonders enge Beziehung bestand.
Es wird nur gewährt, wenn der Tod des Angehörigen durch ein Verschulden einer anderen Person verursacht wurde. Beispiele sind:
- Verkehrsunfälle,
- medizinische Behandlungsfehler,
- Straftaten wie Körperverletzung oder Tötung.
Der Grad des Leids wird ebenfalls berücksichtigt. Nicht jede Trauer führt automatisch zu einem Anspruch; es muss nachweisbar sein, dass die seelische Belastung erheblich war.
Die Höhe des Trauerschmerzengelds hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie:
- der Intensität der Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Hinterbliebenen,
- dem Ausmaß des seelischen Leids, z. B. ob psychologische Betreuung notwendig war,
- den Umständen des Todes (plötzlich, gewaltsam, tragisch).
Beträge liegen typischerweise zwischen einigen Tausend bis Zehntausend Euro.
Der Anspruch wird zivilrechtlich geltend gemacht, oft im Zuge eines Schadenersatzverfahrens.
Es ist ratsam, sich von einem Anwalt oder einer Rechtschutzversicherung unterstützen zu lassen, da die Beweisführung komplex sein kann (z. B. Nachweise über die seelische Belastung durch ärztliche Gutachten).
Ein Schockschaden entsteht, wenn eine Person durch das Miterleben eines schweren Unfalls, den Tod oder die Verletzung eines nahestehenden Menschen in einen Zustand der extremen seelischen Belastung gerät. Dies kann sich in Form von psychischen Erkrankungen äußern, wie z. B.:
- Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS),
- Depressionen,
- Angststörungen,
- Nervenzusammenbrüche.
Damit ein Schockschaden rechtlich anerkannt wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Ereignis mit besonderer Tragik:
Das Ereignis muss besonders dramatisch oder schockierend sein, z. B. ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein naher Angehöriger tödlich verunglückt. - Persönliche Nähe:
Der Geschädigte muss in einer engen Beziehung zu der betroffenen Person stehen (z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder). Bei loseren Beziehungen wird ein Schockschaden selten anerkannt. - Erhebliche psychische Beeinträchtigung:
Der Schock muss so stark sein, dass er zu einer gesundheitlichen Störung führt. Bloße Trauer oder Betroffenheit reichen nicht aus. Es muss sich um eine behandlungsbedürftige psychische Störung handeln. - Unmittelbare Wahrnehmung oder Kenntnisnahme:
Der Schock entsteht häufig dadurch, dass die Person das Ereignis selbst miterlebt hat (z. B. Zeuge eines Unfalls war) oder direkt über den Vorfall informiert wurde.
Der Geschädigte kann einen Anspruch auf Schmerzengeld geltend machen. Die Höhe hängt ab von:
- der Schwere der psychischen Beeinträchtigung,
- den Behandlungskosten,
- den Umständen des Ereignisses.
Das Schadenersatzrecht regelt die Ansprüche auf Entschädigung für Schäden, die durch das Verschulden einer anderen Person oder durch unerlaubte Handlungen entstanden sind. Es umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden.
Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Schadenersatzrechts an, einschließlich der Prüfung von Schadenersatzansprüchen, der außergerichtlichen Verhandlungen und der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen.
Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn ein Schaden durch das Verschulden einer anderen Person oder durch eine unerlaubte Handlung entstanden ist. Dies kann z. B. bei Verkehrsunfällen, ärztlichen Behandlungsfehlern oder Vertragsverletzungen der Fall sein.
Der Schadenersatzanspruch umfasst alle durch den Schaden entstandenen Kosten, wie z. B. Reparaturkosten, Heilungskosten, Verdienstausfall und Schmerzengeld. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung und Berechnung Ihres Anspruchs.
Schmerzengeld ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden wie Schmerzen und Leiden, die durch einen Unfall oder eine Verletzung verursacht wurden. Die Höhe des Schmerzengeldes wird anhand der Schwere und Dauer der Beeinträchtigungen bemessen.
Zunächst sollten Sie den Schaden dokumentieren und Beweise sichern. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung und vertreten Sie bei Bedarf auch gerichtlich.
In der Regel verjähren Schadenersatzansprüche in drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Fristen. Wir beraten Sie zu den jeweiligen Verjährungsfristen.
Ein Mitverschulden liegt vor, wenn der Geschädigte selbst zu dem Schaden beigetragen hat. In solchen Fällen wird der Schadenersatzanspruch entsprechend gekürzt. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang ein Mitverschulden vorliegt und beraten Sie zu den Auswirkungen.
Ja, zukünftige Schäden, die absehbar und wahrscheinlich sind, können ebenfalls geltend gemacht werden. Dazu zählen z. B. zukünftige Heilungskosten oder Verdienstausfälle. Wir unterstützen Sie bei der Prognose und Berechnung zukünftiger Schäden. Zukünftige Ansprüche werden mit einem Feststellungsurteil gegen die drohende Verjährung gesichert und müssen nach dem Entstehen nochmals selbstständig gefordert werden.
Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie den Unfall dokumentieren, Zeugen und Beweise sichern sowie die Polizei informieren. Wir helfen Ihnen bei der Schadensmeldung, der Kommunikation mit der Versicherung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die Kosten für einen Anwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und können je nach Umfang der erbrachten Leistungen variieren. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Wir informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Webseite erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Das Arzthaftungsrecht regelt die rechtliche Verantwortung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen für Schäden, die Patienten durch Behandlungsfehler erleiden. Es umfasst auch die Rechte der Patienten auf Schadenersatz und Schmerzengeld.
Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Arzthaftungsrechts an, einschließlich der Prüfung von Behandlungsfehlern, der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, außergerichtlicher Verhandlungen und gerichtlicher Durchsetzung.
Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, der zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat. Dies kann durch Diagnosefehler, Therapiefehler, Aufklärungsfehler oder Organisationsmängel in der medizinischen Einrichtung verursacht sein.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder eine medizinische Einrichtung die allgemein anerkannten fachlichen Standards nicht einhält und dadurch ein Schaden entsteht. Dies kann sowohl aktive Handlungen als auch Unterlassungen betreffen.
Der Nachweis eines Behandlungsfehlers erfordert medizinische Gutachten und die sorgfältige Dokumentation der Behandlung. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung und Bewertung von Beweismitteln und arbeiten mit medizinischen Experten zusammen.
Der Schadenersatz umfasst alle durch den Behandlungsfehler entstandenen Kosten, einschließlich Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten und Schmerzengeld für immaterielle Schäden wie Schmerzen und Leiden.
Schmerzengeld ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leiden und Verlust an Lebensqualität. Die Höhe des Schmerzengeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung und wird im Einzelfall beurteilt.
In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche im Arzthaftungsrecht drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere bei lang andauernden oder spät erkannten Schäden. Wir beraten Sie zu den jeweiligen Verjährungsfristen.
Ein Arzthaftungsverfahren beginnt mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Arzt oder der medizinischen Einrichtung. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Prüfung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Die Kosten für die rechtliche Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und können je nach Umfang der erbrachten Leistungen variieren. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Wir informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten und prüfen, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung möglich ist.
Wenn Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, sollten Sie zunächst alle relevanten Unterlagen und Beweise sichern. Suchen Sie einen Anwalt auf, der sich auf Arzthaftungsrecht spezialisiert hat, um Ihre Ansprüche zu prüfen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Webseite erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Immobilien, einschließlich Kauf, Verkauf, Miete, Pacht, Finanzierung, Erbrecht und Grundbuchsrecht.
Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Immobilienrechts an, einschließlich Vertragsgestaltung, Kauf- und Verkaufsverhandlungen, Mietrecht, Grundbuchsrecht und Streitbeilegung.
Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie auf die rechtliche Prüfung des Kaufvertrages, die Grundbuchsituation, mögliche Belastungen und die Finanzierung achten. Es ist ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Ein Anwalt erstellt und prüft den Kaufvertrag, führt die Treuhandschaft für den Kaufpreis, sorgt für die ordnungsgemäße Eintragung ins Grundbuch und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Eine Treuhandschaft stellt sicher, dass der Kaufpreis sicher verwahrt wird und erst nach Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen freigegeben wird. Dies schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer vor Risiken.
Bei der Vermietung einer Immobilie sind rechtssichere Mietverträge, die Einhaltung mietrechtlicher Bestimmungen und die Regelung von Kautionen und Betriebskosten wichtig. Wir helfen Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Vermieter, von der Abmahnung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung und Räumungsklage.
Mieter haben zahlreiche Rechte, darunter das Recht auf eine angemessene Mietzinsvorschreibung, auf Instandhaltung der Wohnung und auf Mieterschutz bei unrechtmäßiger Kündigung. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten als Mieter.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und deren rechtliche Verhältnisse, wie Eigentum, Belastungen und Rechte, verzeichnet sind. Eintragungen ins Grundbuch sind für die rechtliche Sicherheit im Immobilienverkehr von großer Bedeutung.
Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten der Übertragung von Immobilien durch Schenkung oder Erbschaft, einschließlich der Erstellung von Schenkungsverträgen, Testamenten und der Eintragung ins Grundbuch.
Neben dem Kaufpreis fallen Kosten für die Vertragserrichtung, die Eintragung ins Grundbuch, Steuern und Abgaben sowie gegebenenfalls für die Finanzierung an. Wir bieten eine transparente Aufschlüsselung aller Kosten, die auf Sie zukommen.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dazu beitragen, rechtliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, der Einholung notwendiger Genehmigungen und der rechtlichen Absicherung Ihres Projekts.
Häufige Probleme umfassen Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen, Baumängel, Mietstreitigkeiten, unklare Grundbuchsituation und unzureichende Vertragsregelungen. Eine fundierte rechtliche Beratung hilft, diese Probleme zu vermeiden oder zu lösen.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Webseite erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb von Immobilien an und beträgt in der Regel 3,5 % des Kaufpreises. Bei Übertragungen im Familienkreis (z. B. Schenkungen oder Erbschaften) gelten ermäßigte Steuersätze, gestaffelt nach dem Verkehrswert der Immobilie.
Für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch ist eine Gebühr von 1,1 % des Kaufpreises zu zahlen.
In bestimmten Fällen, wie beim Kauf einer Immobilie von einem Bauträger, kann zusätzlich eine Umsatzsteuer anfallen. Diese beträgt in der Regel 20 %, jedoch können bestimmte Ausnahmen und Ermäßigungen gelten.
Beim Verkauf einer Immobilie kann Immobilienertragsteuer anfallen. Diese Steuer beträgt grundsätzlich 30 % des Veräußerungsgewinns. Es gibt jedoch verschiedene Befreiungen und Ausnahmen, z. B. wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wurde oder der Verkauf im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft erfolgt.
Falls ein Immobilienmakler involviert ist, fällt eine Maklerprovision an, die in der Regel bei 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % Umsatzsteuer liegt.
Notarkosten entstehen für die Beglaubigung von Dokumenten und die Durchführung der Treuhandschaft. Diese Kosten sind variabel und hängen vom Umfang der erbrachten Leistungen ab.
Wenn ein Anwalt für die Vertragsgestaltung und Abwicklung des Immobilienkaufs hinzugezogen wird, fallen Anwaltskosten an. Diese können entweder pauschal oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz berechnet werden.
Je nach Bundesland und spezifischen Umständen können weitere Gebühren anfallen, z. B. für die Erstellung eines Energieausweises und Antragsgebühren beim Grundbuchgericht.
Es ist ratsam, sich vor einer Immobilientransaktion umfassend beraten zu lassen, um alle anfallenden Kosten und Steuern genau zu kennen und entsprechend einplanen zu können.
Das Nachbarrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn betreffen. Es regelt unter anderem Fragen zu Lärm, Geruchsbelästigung, Überhang von Ästen, Grenzbepflanzungen und Wegerechten.
Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Nachbarrechts an, einschließlich der Klärung von Streitigkeiten, der Durchsetzung von Ansprüchen, der Mediation zwischen Nachbarn und der Vertretung vor Gericht.
Bei übermäßiger Lärmbelästigung sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Falls dies nicht hilft, können Sie uns zur rechtlichen Beratung und Vertretung kontaktieren. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese gegebenenfalls gerichtlich durch.
Grundsätzlich dürfen Sie Äste und Wurzeln, die von Nachbars Grundstück auf Ihr Grundstück ragen, selbst entfernen, wenn Ihr Nachbar nach Aufforderung nicht tätig wird. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche korrekt durchzusetzen.
Wenn Ihr Nachbar die Grundstücksgrenze nicht einhält, können Sie verlangen, dass er die Grenzverletzung beseitigt. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und vertreten Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Bei einer erheblichen Geruchsbelästigung können Sie Abwehransprüche geltend machen. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu den möglichen rechtlichen Schritten, um die Belästigung zu beenden.
Ob und in welchem Umfang Sie den Bau eines Gebäudes auf dem Nachbargrundstück verhindern können, hängt von den örtlichen Bauvorschriften und den Auswirkungen auf Ihr Grundstück ab. Wir prüfen die rechtliche Situation und vertreten Ihre Interessen.
Ein Wegerecht ist das Recht, einen bestimmten Weg über ein fremdes Grundstück zu nutzen. Es kann vertraglich vereinbart oder durch gesetzliche Regelungen begründet sein. Wir beraten Sie zu bestehenden Wegerechten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Verteidigung Ihrer Rechte.
Bei unerlaubtem Betreten Ihres Grundstücks haben Sie Anspruch auf Unterlassung. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und setzen Ihre Ansprüche durch.
Wir helfen Ihnen bei der Prüfung von Grenzbebauungen und Grenzbepflanzungen und beraten Sie zu den gesetzlichen Vorschriften und möglichen Ansprüchen. Bei Bedarf vertreten wir Sie in Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn.
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem ein neutraler Mediator die Parteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung unterstützt. Wir bieten Mediation als alternative Streitbeilegung an und helfen Ihnen, eine gütliche Einigung mit Ihrem Nachbarn zu erzielen.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Webseite erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Der Abgasskandal, auch Dieselgate genannt, bezieht sich auf die Enthüllung, dass mehrere Automobilhersteller illegale Software in Diesel-Fahrzeugen verwendet haben, um Abgastests zu manipulieren und die Emissionen von Schadstoffen zu verschleiern.
Der Abgasskandal betrifft mehrere Automarken, darunter Volkswagen, Audi, Porsche, BMW und Mercedes-Benz. Wir beraten Sie gerne, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können.
Als betroffener Fahrzeughalter können Sie Ansprüche auf Schadenersatz, Rückabwicklung des Kaufvertrags oder eine Minderung des Kaufpreises geltend machen. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sie können feststellen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, indem Sie die Fahrgestellnummer (FIN) Ihres Autos überprüfen und diese mit den von den Herstellern veröffentlichten Listen abgleichen. Wir helfen Ihnen gerne bei dieser Überprüfung und informieren Sie über die nächsten Schritte.
Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Ansprüche zu prüfen und fristgerecht geltend zu machen. Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation Ihres Falls und der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die Verjährungsfristen für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal können variieren. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Wir beraten Sie zu den relevanten Fristen und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden.
Die Kosten für die rechtliche Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten. Wir informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten und prüfen, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung möglich ist.
Die Erfolgsaussichten hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Nachweis der Manipulation, die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir bewerten Ihre individuelle Situation und informieren Sie über die Erfolgsaussichten.
Ein Software-Update soll die manipulierte Software in Ihrem Fahrzeug ersetzen und die Emissionen reduzieren. Ob Sie das Update durchführen lassen müssen und welche rechtlichen Konsequenzen dies hat, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Unter bestimmten Umständen kann eine Rückabwicklung des Kaufvertrags möglich sein, wodurch Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen können. Wir prüfen, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Webseite erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge einer Person nach ihrem Tod. Es umfasst die gesetzlichen Bestimmungen, die Rechte und Pflichten der Erben sowie die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Erbrechts an, einschließlich Testamentsgestaltung, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Ein Testament muss eigenhändig (handschriftlich) geschrieben, datiert und unterschrieben sein, um rechtsgültig zu sein. Alternativ kann ein Testament auch mit dem Computer geschrieben werden. Dann müssen jedoch Zeugen ebenfalls unterschreiben und es bedarf eines eigenhändigen (handschriftlichen) Zusatzes. Wir beraten Sie zu den formalen Anforderungen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil des Erbes, der nahen Angehörigen wie Ehegatten und Kindern zusteht. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch kann nur unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.
Wenn Sie Ihren Pflichtteil einfordern möchten, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung des Pflichtteils, der Geltendmachung gegenüber den Erben und gegebenenfalls der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ein Legat, auch Vermächtnis genannt, ist eine testamentarische Verfügung, durch die der Erblasser einer bestimmten Person (dem Legatar oder Vermächtnisnehmer) einen bestimmten Vermögensgegenstand oder Geldbetrag zuwendet, ohne dass diese Person Erbe wird.
Das Pflegevermächtnis ist ein spezifisches Vermächtnis im österreichischen Erbrecht, das Personen berücksichtigt, die den Erblasser in den letzten Jahren vor seinem Tod gepflegt haben. Es dient dazu, die Pflegeleistung finanziell zu honorieren, auch wenn die pflegende Person nicht zu den gesetzlichen Erben gehört oder im Testament nicht bedacht wurde. Die Person muss den Erblasser in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate lang in erheblichem Umfang gepflegt haben. Es muss eine persönliche Beziehung zwischen dem Erblasser und der pflegenden Person bestanden haben. Anspruch auf ein Pflegevermächtnis haben insbesondere nahe Verwandte. Auch andere Personen, die in einem Naheverhältnis zum Erblasser standen, können berechtigt sein, sofern sie die Pflegeleistung erbracht haben. Die Höhe des Pflegevermächtnisses ist abhängig vom Umfang und der Dauer der erbrachten Pflegeleistungen. Die genaue Höhe kann im Streitfall vom Gericht festgelegt werden.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Alle Entscheidungen über den Nachlass müssen einvernehmlich getroffen werden. Wir helfen Ihnen, Konflikte zu vermeiden und eine gerechte Aufteilung zu erreichen.
Eine Enterbung ist möglich, wenn der Erblasser dies in einem Testament festlegt und bestimmte schwerwiegende Gründe vorliegen. Betroffene Pflichtteilsberechtigte können dennoch ihren Pflichtteil einfordern, außer es liegen auch Gründe für den Entzug des Pflichtteils vor.
Ein Testament kann angefochten werden, wenn Zweifel an seiner Echtheit, an der Testierfähigkeit des Erblassers oder an der freien Willensbildung bestehen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie in einem Anfechtungsverfahren.
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass das Vermögen nach den gesetzlichen Bestimmungen unter den nächsten Verwandten aufgeteilt wird. Wir beraten Sie zur gesetzlichen Erbfolge und den möglichen Ansprüchen.
In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer, jedoch können andere Steuern und Gebühren, wie etwa Grunderwerbsteuer und Gebühren für die Grundbucheintragung, anfallen. Wir informieren Sie über alle relevanten steuerlichen Aspekte.
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